Autobahnvignette

Um die Autobahnvignette kostenlos zu erhalten, muss im Behindertenpass folgendes stehen: 
  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung 
  • Dauernd starke Gehbehinderung 
  • Blindheit 

Der Zulassungsschein des Fahrzeuges muss auf die behinderte Person ausgestellt sein. 
Der Antrag ist bei den örtlichen Landesstellen des Bundessozialamtes abzugeben.

Für genauere Details oder Bezugsquellen ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit der Wiener ILCO per E-Mail oder Telefon.