Behindertenpass
Der Behindertenpass ist ein Lichbildausweis, der seit 2016 im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Unbefristet ausgestellte Behindertenpässe, die vor 2016 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig. Ein Umtausch findet nicht statt. Bestehende Eintragungen in Behindertenpässen werden durch das Inkrafttreten der Verordnung von 2016 nicht berührt.
Der Antrag für einen Behindertenpass ist beim Sozialministeriumservice zu stellen. Sowohl der Antrag als auch die Ausstellung des Behindertenpasses sind kostenlos. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige der Behörde.
Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
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Weitere Infos und Antragsformulare auf der Seite des Sozialministeriums: >> zum Sozialministeriumservice |
Mit einem Behindertenpass sind keine finanzielle Leistungen wie eine Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension verbunden. Geldleistungen sind bei den Sozialversicherungsträgern zu beantragen.
Mit einem Behindertenpass gehört man nicht automatisch zum Personenkreis der begünstigten Behinderten im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetztes, mit dem z.B. ein erhöhter Kündigungsschutz verbunden ist. Eine diesabezügliche Antragstellung ist an das Sozialministeriumservice zu richten.
Mit einem Behindertenpass gehört man nicht automatisch zum Personenkreis der begünstigten Behinderten im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetztes, mit dem z.B. ein erhöhter Kündigungsschutz verbunden ist. Eine diesabezügliche Antragstellung ist an das Sozialministeriumservice zu richten.