Heilaufenthalt
Wer nach einer Stomaanlage (ohne Chemo- und Bestrahlungstherapie) einen Heilaufenthalt in Anspruch nehmen möchte, muss einen Antrag auf „Anschlussheilverfahren“ stellen, nicht auf Reha oder Kur!
Der Antrag sollte möglichst schon im Spital (vom Entlassungsmanagement) inklusive vorhandener Befunde gestellt werden. Ausständige Befunde können bei Bedarf nachgereicht werden.
Für Rückfragen wenden Sie sich an
Margit Kirnbauer
Tel: 0699 125 30 484
E-Mail: [email protected]
Der Antrag sollte möglichst schon im Spital (vom Entlassungsmanagement) inklusive vorhandener Befunde gestellt werden. Ausständige Befunde können bei Bedarf nachgereicht werden.
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Margit Kirnbauer
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E-Mail: [email protected]