Der Behindertenpass ist ein Lichbildausweis, der seit 2016 im Scheckkartenformat ausgestellt wird.
Unbefristet ausgestellte Behindertenpässe, die vor 2016 ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig. Ein Umtausch findet nicht statt. Bestehende Eintragungen in Behindertenpässen werden durch das Inkrafttreten der Verordnung von 2016 nicht berührt. Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
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Der Antrag für einen Behindertenpass ist beim Sozialministeriumservice zu stellen.
Sowohl der Antrag als auch die Ausstellung des Behindertenpasses sind kostenlos. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige der Behörde. |
Weitere Infos von der Seite des Sozialministeriums:
>> zum Sozialministeriumservice >> zum Antragsformular >> Grad der Behinderung feststellen |
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